30 Jahre ArTaS e.V. Finsterwalde

Wir gratulieren dem Förderverein des Kinder- und Jugendensemble ArTaS e.v. herzlich zum 30-jähigen Jubiläum. Als langjähriger, stolzer Sponsor möchten wir unsere Begeisterung für diese talentierte Gruppe von Artisten und Tänzern zum Ausdruck bringen. Daher haben wir  einen Spendenscheck für einen gemeinsamen Freibad- oder Schwimmhallenbesuch überreicht.

Macht weiter so!

Fotos: Frau Rhonfeld

31. Mai 2023|0 Kommentare|

Genossenschaftstag am 17. Juni 2023

Es wieder soweit !
Die WoGe veranstaltet am 17. Juni 2023, von 10.00 – 16.00 Uhr,
auf dem Geländes des Verwaltungsgebäudes den Genossenschaftstag 2023

Erleben Sie eine einzigartige Veranstaltung voller faszinierender Artistik, einem musikalischen Frühschoppen und einem ganz besonderen Gast: Unser Udo Lindenberg Double wird Sie mit seinen legendären Hits begeistern! Der Eintritt ist für alle Mitglieder frei!

Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt – es erwarten Sie köstliches Essen, Kuchen, Eis und Getränke. Aber das ist noch nicht alles! Die WoGe spendiert unseren Mitgliedern dazu gern Wertmarken. Auch die Kleinen kommen voll auf ihre Kosten: In unserer Bastelstraße können sie ihrer Kreativität freien Lauf lassen und beim Kinderschminken in fantastische Wesen verwandelt werden. Und wer noch Energie übrig hat, kann sich in unserer Hüpfburg so richtig austoben!

Kommen Sie vorbei und genießen Sie gemeinsam mit Ihrer Familie einen Tag voller Spaß, Unterhaltung und unvergesslicher Momente. Der Genossenschaftstag ist die perfekte Gelegenheit, um sich mit anderen Familien auszutauschen und die Gemeinschaft zu stärken. Wir freuen uns darauf, Sie am Veranstaltungstag begrüßen zu dürfen!


Programm | 17. Juni 2023, 10 – 16 Uhr

10.00 Uhr
Begrüßungsrede Vorstand

10.10 Uhr
Infos und Programmablauf durch DJ Peter Marticke

10.15 – 11.00 Uhr
ArTaS – Programm des Kinder- und Jugendensembles
Artistik, Akrobatik, Tanz & Sport

11.00 – 13.00 Uhr
Musikalischer Frühschoppen
Andreas Bergener und seine „Schlossberg Musikanten“

14.00 – 15.00 Uhr
El Panico – Udo Lindenberg Covershow in Trio-Besetzung

ab 15.00 Uhr
musikalische Unterhaltung durch DJ Peter Marticke
Verlosung von 3 tollen Hauptpreisen für unsere Mitglieder

gegen 16.00 Uhr
Ende der Veranstaltung


Versorgung:
Essen/Kuchen/Eis/Getränke
Finsterwalder Brauhaus

Kinderunterhaltung:
Bastelstraße, Kinderschminken, Hüpfburg, Riesen Dartscheibe uvm. 
Unterstützt durch die Mitarbeiter des dm-Drogerie Marktes

22. Mai 2023|0 Kommentare|

Neue Wohnträume in der Brandenburger Straße 59 bis 65

Das größte Bauprojekt unserer WoGe in den Jahren 2022 und 2023 läuft trotz der angespannten Gemengelage aus Lieferschwierigkeiten, Personalmangel und Krankenständen bei den Handwerksfirmen nach Plan. Die Rede ist von der Sanierung der Brandenburger Straße 59 bis 65, in welche unsere Genossenschaft insgesamt 3 Millionen Euro investiert. Die Arbeiten an den weiteren Einheiten werden planmäßig im Herbst 2023 abgeschlossen sein. Für die Wohnungen der 59 bis 63 werden aktuell die Fahrstuhlschächte gebaut. An den Wohnungen der linken Seite von den Eingängen 59 und 63 sowie am Giebel der Nummer 65 bauen wir neue Balkone an. 

Die ersten Wohnungen sind fertig

Viele der frisch sanierten Wohnungen werden wir als Sozialwohnungen anbieten, um auch finanziell Schwächeren den Zugang zu modernem und energiesparendem Wohnraum zu ermöglichen. Hierfür wird die Bestätigung des eigenen Unterstützungsbedarfs mittels eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich sein.

2-Raum-Wohnung mit ca. 53,94 m²
Brandenburger Str. 59, 2. Etage, rechts

Grundriss, Brandenburger Straße 59

Weitere Infos erfahren Sie von unserer Wohnungsverwaltung:
Ivonne Hänsch unter Tel.: 03531 60 85 52
15. Februar 2023|0 Kommentare|

Folgen Sie uns auf Social Media

Ab sofort informieren wir Sie über aktuelle Neuigkeiten aus unserer Genossenschaft auf den Social Media Kanälen:

Facebook: https://www.facebook.com/Wogefinsterwalde
Instagram: https://www.instagram.com/wogefinsterwalde

Wir freuen uns auf Ihre Kommentare, Likes und Ihre Bereitschaft, unserer Seite zu folgen.

20. Dezember 2022|0 Kommentare|

Verstärkung gesucht!

Unser Tochterunternehmen, die Instandhaltungs- und Ausbau GmbH Finsterwalde (InStaBau), sucht für folgende Stellen Verstärkung:

  • Fliesenleger / Maurer / Bauhelfer /-in (m/w/d)

  • Anlagenmechaniker/-in (m/w/d) für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Die ausführlichen Stellenbeschreibungen finden Sie hier: https://www.woge-finsterwalde.de/meine-woge/karriere/

 

3. November 2022|0 Kommentare|

Ausgezeichnet mit der „Grünstrom“-Urkunde

Schon gewusst?

Wir leisten in Zusammenarbeit mit der envia Mittelfeutsche Energie AG eine aktive Rolle beim Umweltschutz und der CO2-Reduktion und wurden mit einer Urkunde ausgezeichnet: 

1. November 2022|0 Kommentare|

Was sich für Mieter bei den Heizkosten ändert

Eine Information zu unserem Schreiben zur neuen Heizkostenverordnung:

Sehr geehrte Mieter,

in unserem Schreiben vom 21.02.2022 zur Verbrauchsinformation zum Wärmeverbrauch verwiesen wir auf ein gesondertes Schreiben der Firma ISTA, welches Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Anmeldung beim ISTA-Kundenportal enthält.

Leider bereitet die technische Umsetzung bei der Firma ISTA derzeit noch Probleme, so dass diese Daten noch nicht an Sie versandt werden konnten.

Wir gehen davon aus, dass das Portal ab April 2022 aktiv sein wird.

Zurzeit erreichen uns viele Schreiben, in denen uns mitgeteilt wird, dass eine entsprechende Information nicht gewünscht ist. Inwiefern wir rechtlich befugt sind, die Information zurückzuhalten, ist aus unserer Sicht nicht geklärt. Deshalb werden wir bis auf Weiteres Ihren Wunsch der Nichtzustellung berücksichtigen.

Häufig taucht die Frage auf, ob es rechtens sei, dass die Kosten der Verbrauchsinformation auf den Mieter umgelegt werden können.

Nach derzeitiger Rechtslage ist die Umlage zulässig, denn gemäß §7 Abs.2 HeizKV zählen „Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage . . . Berechnung, Aufteilung und Abrechnungs- und Verbrauchsinformation gemäß §6a der HeizKV“ dazu.

 

Stand: 05.11.2021, 15:31 Uhr | Quelle: https://www.ista.com/de/gesetze-und-verordnungen/heizkostenverordnung/

Zähler mit Funktechnologie werden Pflicht – und auch die Heizkosten-Abrechnung ändert sich mit neuen Regeln, denen der Bundesrat zugestimmt hat. Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter? Wo sehen Kritiker Probleme?

Mit der Neuauflage will die Bundesregierung mehr Transparenz für Mieter beim Energieverbrauch herstellen. Mieterinnen und Mieter sollen so ihr Heizverhalten anpassen können, CO2-Emissionen einsparen und auch ihre Haushaltskasse schonen.

Welche Neuerungen bringt die neue Heizkostenverordnung?

Zentraler Bestandteil ist, dass Zähler zur Erfassung des Energieverbrauchs künftig aus der Ferne ablesbar sein müssen. Dies gilt für neu installierte Zähler, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.
Die Heizkostenabrechnung muss künftig ferner einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Zusätzlich müssen auch Informationen zum Brennstoffmix und den erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen geliefert werden.
Sobald die fernablesbaren Zähler installiert sind, sollen Mieterinnen und Mieter jeden Monat Informationen zu ihrem Verbrauch erhalten. Diese Informationen können postalisch, aber auch per E-Mail oder in einer App zur Verfügung gestellt werden.

Wie steht es um den Datenschutz?

Die installierten Zähler müssen Datenschutz und Datensicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten. Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Was sagen Kritiker?  

Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt, dass die Gesetzesänderung zu Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter führen können. Es sei zu befürchten, „dass Mieterinnen und Mieter für diese Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssen als sie zusätzlich an Energiekosten einsparen“.

„Hohe Abrechnungskosten könnten durch den erhöhten Aufwand der notwendigen monatlichen Angaben und Vergleiche entstehen“, so Jutta Hartmann vom Mieterbund gegenüber tagesschau.de. Die Kosten der Verbrauchsanalyse seien nach deutschem Recht umlegbare Betriebskosten. „Eine Kostenbegrenzung für die Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation sieht der Entwurf nicht vor.“ Der Gesetzgeber habe es versäumt, die Kosten der Verbrauchserfassung zu begrenzen. Den Aufwand für neu eingebaute Geräte könnten Vermieter außerdem zum Anlass für Mieterhöhungen wegen Modernisierung nehmen oder unter gewissen Umständen die Anmietungskosten für die Zähler auf die Wohnungsmiete umlegen. Und: Es müsse erst noch abgewartet werden, ob Vermieter künftig häufiger bereit sind, zu einem anderen, preisgünstigeren, Abrechnungsunternehmen zu wechseln und diese Intention des Gesetzgebers Erfolg haben werde, so Hartmann.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Neuregelung keine zusätzlichen Kosten entstehen dürften. Da Zählerstände künftig vor Ort nicht mehr abgelesen werden müssten, entstünden Kostenersparnisse, die auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen sollten

Wie geht es weiter?  

Der Bundesrat versucht, den Bedenken von Mieterbund und Verbraucherschützern bezüglich der Kosten Rechnung zu tragen und hat seine Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert, also bewertet werden solle. Ziel sei es, möglichst frühzeitig zu ermitteln, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat deshalb, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen dürfe. Nach der Evaluation solle geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig sei.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, transparent zu machen, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher eingespart werden können.

Was reagieren die Ablesefirmen?  

Der Immobiliendienstleister Ista erfasst eigenen Angaben zufolge bereits in knapp drei Millionen Wohnungen den Verbrauch mit Hilfe digitaler, fernablesbarer Messgeräte. „Damit können wir bereits heute den Großteil der Ablesungen ohne ein Betreten der Wohnungen durchführen“, heißt es von dem Unternehmen. Insgesamt erfasst Ista nach eigenen Angaben derzeit in rund fünf Millionen Wohnungen in Deutschland den Energieverbrauch. Ista zählt zu den größten Unternehmen der Branche.

Laut Zählerableser Techem sind in den vom Unternehmen betreuten Liegenschaften bereits knapp 80 Prozent der Geräte auf Funktechnologie umgestellt. „Bis 2025 sollen 90 Prozent der Geräte in unseren Liegenschaften fernauslesbar sein“, so der Anbieter.

Novellierung der Heizkostenverordnung

Mit der Verabschiedung der neuen Energieeffizienzrichtlinien im Dezember 2018 hat die Europäische Union den Grundstein für eine noch transparentere Heizkostenabrechnung gelegt. Gemäß den Anforderungen der EED werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern unterjährig, bis hin monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesregierung will damit mehr Transparenz für Mieter beim Energieverbrauch herstellen. Mieterinnen und Mieter sollen so ihr Heizverhalten aktiv anpassen können, um Geld zu sparen und auch CO2-Emissionen einsparen.

Was wird sich durch die Novellierung der HKVO ändern?

Die Grundlage für eine monatliche Abrechnung bildet eine moderne Verbrauchsdatenerfassung per Fernauslesung. Daher müssen alle neu zu installierenden Ausstattungen fernauslesbar sein; bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen bis zum 1.1.2027 nachgerüstet werden. Fernablesbare Messtechnik, die ein Jahr vor oder nach dem Inkraft treten der HKVO installiert wurde, muss voraussichtlich bis Dezember 2032 interoperabel und SMGW-kompatibel sein. 

Außerdem müssen Vermieter ihren Mietern ab der Novellierung mindestens zwei Verbrauchsinformationen pro Jahr zukommen lassen und ab dem 01.01.2022 während der Heizperiode monatliche Informationen, wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert wurden.

Zudem müssen in der Heizkostenabrechnung künftig mehr Informationen und Übersichtselemente enthalten sein, wie insbesondere:

  • Tatsächlicher Energiepreis
  • Gesamtenergiekosten
  • CO2-Emissionsdaten
  • Eingesetzter Energiemix
  • Klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr
  • Klimabereinigter Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer

 

17. Februar 2022|0 Kommentare|

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29. August 2020|0 Kommentare|

Verleihung Qualitätsgütesiegel „gewohnt gut“

Der Verband Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) zeichnet seit 2008 unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Wohnungsunternehmen aus, die sich auf innovative Weise um die Anpassung des Bestandes an den demografischen Wandel und die Sicherung guten und bezahlbaren Wohnens verdient gemacht haben.

Die ausgezeichneten Projekte stellen unter Beweis, dass die Wohnungsunternehmen für die Städte starke und stabile Partner für eine nachhaltig erfolgreiche Stadtentwicklung sind. Das Bewertungsgremium des BBU hat das Projekt „Fassadengestaltung in der Kirchhainer Straße 23-29“ für die Auszeichnung ausgewählt.

Die Verleihung fand am Freitag, dem 26.06.2020, um 14.00 Uhr, vor den o.g. Wohnhäusern in Anwesenheit von Herrn Rainer Genilke, Staatssekretär des MIL, Frau Maren Kern, Vorsitzende des BBU, Herrn Jörg Gampe, Bürgermeister der Stadt Finsterwalde sowie Vorstand und Aufsichtsrat der WoGe und weiteren Gästen statt.

Urkunde

 

29. Juni 2020|0 Kommentare|

Unsere Aktion für Azubis und Studenten

Bei Anmietung einer Wohnung erhalten Sie einen ganzen Monat mietfrei. (Nachweis erforderlich)
Bei Interesse und näheren Angaben zum Angebot können Sie sich gern zwei Beispiele mit Expose
unter folgendem Link anschauen http://www.woge-finsterwalde.de/mieten/wohnungen/

3. Januar 2020|0 Kommentare|