Häufige Fragen
Ihre Fragen – unsere Antworten
Mitgliedschaft, Wohnungen, Service – alles Wichtige im Überblick
Ob Mitgliedschaft, Vertreterwahlen, Wohnungssuche oder Reparaturmeldungen – hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Genossenschaft. Von Betriebskosten bis zum Wohnungswechsel: Wir bieten transparente Informationen und praktische Hinweise, damit Sie jederzeit bestens informiert sind. Klar, direkt und zuverlässig.
Mitgliedschaft
Dazu füllen Sie einen Wohnungsantrag (siehe Formulare) aus und senden diesen an die WoGe.
Vertreter
Die Vertreterwahlen, die lt. Satzung alle 5 Jahre stattfinden, entscheiden nach Stimmenmehrheit, ob Sie gewählt wurden.
- Vertreter fungieren für die Bewohner ihres Wohngebietes (Wahlbezirk) als direkter Draht zum Vorstand
- sie lassen sich Sachverhalte erklären, kritisieren, loben und liefern Ideen
- sie informieren sich über die Geschäftspolitik
- geben Meinungen und Fragen der Nachbarn weiter
- vertreten die Interessen der Genossenschaft
- haben Mitbestimmungsrechte lt. Satzung
- können Auskünfte beim Vorstand in Angelegenheiten der Genossenschaft einholen
Außerdem fassen Vertreter gemäß Satzung in der jährlichen Vertreterversammlung Beschlüsse zu wichtigen Themen, darunter Satzungsänderungen, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung der Gewinn- oder Verlustrechnung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Wohnung
Für Havarien und dringende Reparaturen sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter unter der Telefonnummer:
03531 60850.
Ihre Meldung wird automatisch per Signal an den diensthabenden Leitungsdienst weitergeleitet, der umgehend die erforderlichen Maßnahmen einleiten wird.
Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht folgende Informationen an:
- Ihren Namen
- Ihre Anschrift
- eine detaillierte Beschreibung des Schadens
- Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Wichtig: Meldungen zu Bagatellschäden, also nicht dringenden Reparaturen, wie z. B. tropfende Wasserhähne, defekte Steckdosen oder Lichtschalter, sind nicht auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Diese Reparaturen können während der regulären Geschäftszeiten gemeldet werden.